Sitzung: 12.04.2023 OR WAL/003.2/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0766/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem
Walterslebener Ortsverein e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 1.300,00 Euro
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. zur Anschaffung von
Materialien (wie z. Bsp. Geschirr, Besteck, Friteusen, Schüsseln, Schürzen und
einer Musikbox) für die Ausrichtung von Festlichkeiten eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.