Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt-Waltersleben, finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung eines Wettkampfes, Trainingsmaterial, Auslagen, Startgebühren, Übernachtung sowie Speisen und Getränke) bzw. der schon getätigten Anschaffungen/Ausgaben eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.