Sitzung: 12.04.2023 OR WAL/003.2/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0453/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
dem Verein der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt-Waltersleben, finanzielle Mittel
i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung eines Wettkampfes, Trainingsmaterial, Auslagen, Startgebühren, Übernachtung sowie Speisen und Getränke) bzw. der schon getätigten Anschaffungen/Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.