Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt-Waltersleben finanzielle Mittel i.H.v. 250,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Kosten für Toiletten, Gebühren, Genehmigungen und Werbungskosten für die Veranstaltung "Maifeuer") bzw. der schon getätigten Anschaffungen/Ausgaben eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.