Sitzung: 12.04.2023 OR WAL/003.2/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0452/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem Verein der Freiwilligen Feuerwehr Erfurt-Waltersleben finanzielle
Mittel i.H.v. 250,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Kosten für Toiletten, Gebühren, Genehmigungen und Werbungskosten für die Veranstaltung "Maifeuer") bzw. der schon getätigten Anschaffungen/Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.