Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Tiefthaler Kirmesgesellschaft e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, finanzielle Mittel in Höhe von 3400,00 Euro zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Anmietung eines Zeltes eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.