Sitzung: 30.03.2023 OR TIE/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0805/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein Tiefthal e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Kauf von Elektromaterial /-zubehör) zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.