Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Ehrung und Würdigung der geleisteten Vereinstätigkeit zum Wohle des Ortsteiles zur Verfügung gestellt.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.