Sitzung: 03.04.2023 OR SCH/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0804/23
Beschluss
Entsprechend § 19 a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Ehrung und Würdigung der geleisteten Vereinstätigkeit zum Wohle des Ortsteiles zur Verfügung gestellt.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.