Sitzung: 03.04.2023 OR SCH/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0803/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Kirmesverein Schmira e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines
Osterfestes, finanzielle Mittel in
Höhe von 186,10 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und
Dekorationsmaterial, Werbungskosten, Kosten für ein Rahmenprogramm, zum Kauf
von Preisen, Präsenten und Süßigkeiten sowie für mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.