Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.