Sitzung: 23.03.2023 OR SAL/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0749/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 2.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. für die Vorbereitung und Durchführung des Brunnenfestes) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden. Der Einsatz der Mittel u.a. für Speisen, Getränke ist gestattet.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.