Sitzung: 03.04.2023 OR SCH/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0740/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Schmira e.V., zur Vorbereitung und
Durchführung eines Kinderfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und
Dekorationsmaterial, Werbungskosten, Kosten für ein Rahmenprogramm, zum Kauf
von Preisen, Präsenten und Süßigkeiten sowie für mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.