01

Der Beschlusspunkt 01 des Beschlusses zur Billigung des Entwurfes und der öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 44 für den Bereich Gispersleben »Nordhäuser Straße/ nördlich Lissabonner Straße«, beschlossen am 05.05.2021 (Beschluss Nr. 0039/21), wird im 2. und 3. Absatz wie folgt geändert:

 

Die Flächennutzungsplan-Änderung wird im Vollverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB inklusive der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

02

Der Stadtrat beschließt die Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4)[1] ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der 2. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 44 für den Bereich Gispersleben »Nordhäuser Straße/ nördlich Lissabonner Straße« (Anlage 2)[2] und die Begründung (Anlage 3)[3] in der Fassung vom 10.10.2022 werden gebilligt.

 

04

Der 2. Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung und deren Begründung werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 6 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 6 b der Niederschrift beigefügt.

[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 6 c der Niederschrift beigefügt.