Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 14, Befangen: 0

01

Die Landeshauptstadt bekennt sich zu den Inhalten der Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr (Anlage 1).[1]

 

02

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr zu unterzeichnen.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 9 der Niederschrift beigefügt.