Sitzung: 19.04.2023 StR/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 14, Befangen: 0
Vorlage: 0181/23
01
Die Landeshauptstadt
bekennt sich zu den Inhalten der Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr
(Anlage 1).[1]
02
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr zu unterzeichnen.
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[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 9 der Niederschrift beigefügt.