Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Stadtrat beruft gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung des Evangelischen Waisenhauses die in der Anlage 1[1] aufgeführten Personen zu Mitgliedern der Inspektion des Evangelischen Waisenhauses Erfurt mit Wirkung des in der Anlage angegebenen Datums.

 



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 1 des Beschlusses ist als Anlage 12 der Niederschrift beigefügt.