Sitzung: 22.03.2023 OR VIE/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0701/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2 a) der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel, in Höhe von 500,00 EUR für die Erstellung des "Infoblatt Vieselbach/Wallichen" zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.