Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein SV 1899 Vieselbach e.V., zur Vorbereitung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen sowie zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 3.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf eines Laptops, Wettkampfkleidung, Druckkosten für Flyer, Trainingslager, Tischtennisplatte, Großschach, Ausstattung für Bänke, Sportmaterial sowie kleine Präsente und Preise, sowie für die mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränken ist gestattet. Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.