Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem TSV 1898 Mittelhausen e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Bastel- und Dekorationsmaterial, Werbungskosten, für Strom- und Wasserkosten, Aufwendungen für Zelt- und Bürgerhausmiete, für die Gebühren der GEMA, sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.