Sitzung: 21.03.2023 OR MIT/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0674/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem TSV 1898 Mittelhausen e.V., zur
Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die
musikalische Umrahmung der Veranstaltung, Bastel- und Dekorationsmaterial,
Werbungskosten, für Strom- und Wasserkosten, Aufwendungen für Zelt- und
Bürgerhausmiete, für die Gebühren der
GEMA, sowie für mit der
Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.