Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsverband Vieselbach (Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V.),  zur Vorbereitung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen für den Ortsteil, finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die Kosten einer Bildungsveranstaltung und Rahmenprogramms, Kauf/Miete von beweglichem Anlagevermögen welches mit der Veranstaltung im Zusammenhang steht, Druckkosten für Flyer, Minibücher und Urkunden, Bastel- und Dekorationsmaterial, sowie für die mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden. Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränken ist gestattet. Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.