Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 11 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Garten- und Friedhofsamt finanzielle Mittel i. H. v. 2.000,00 EUR für die Anschaffung und Bepflanzung von Heisterbäumen (Pflege des Ortsbildes) in Möbisburg-Rhoda bereitgestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.