Sitzung: 27.03.2023 OR MÖR/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0631/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 11 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Garten- und Friedhofsamt finanzielle Mittel i. H. v. 2.000,00 EUR für die Anschaffung und Bepflanzung von Heisterbäumen (Pflege des Ortsbildes) in Möbisburg-Rhoda bereitgestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.