Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement anteilmäßig finanzielle Mittel i.H.v. 4.000,00 EUR, für die dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahme der Heizungsanlage im Bürgerhaus, zur Verfügung gestellt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.