Sitzung: 20.03.2023 OR SWB/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0660/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement anteilmäßig finanzielle Mittel i.H.v. 4.000,00 EUR, für die dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahme der Heizungsanlage im Bürgerhaus, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.