Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Music College Erfurt e. V. für die Umgestaltung des Jugendhauses und seins Außenbereichs finanzielle Mittel in Höhe von 1.600,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel (bewegliches Anlagevermögen) können u. a. für die Anschaffung von Teppichen, Sofas, Sitzpolstern und Dekorationsartikel im Haus und Fußballtore, Outdoor-Spiele, Sonnensegel und Sitzmöglichkeiten im Außenbereich genutzt werden, wodurch die Wohlfühlatmosphäre verbessert werden soll.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.