Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des Maifeuers finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden für Gebühren und Genehmigungen sowie für Miete der Toiletten und Musik verwendet.

Bereits getätigte Ausgaben können mit abgerechnet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.