Beschluss

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, den in der Anlage[1] befindlichen Entwurf der Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, gültig für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2024, öffentlich auszulegen.

 



[1] Der Entwurf der Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege für den Zeitraum vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2024 wurde der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.