Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentationen Ortsteilbürgermeister Frauentagsfeier
4.2. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – Anschaffung bewegliches Anlagevermögen Leinwand
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkt 4.1 – 4.2 Verwendung der Mittel der Ortsteilverfassung – erweitert