Sitzung: 28.03.2023 OR ROH/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0726/23
Beschluss:
Entsprechend
§ 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für
Gebäudemanagement für dringliche Unterhaltungsarbeiten an der
vorhandenen Zapfanlage im Bürgerhaus Rohda (Haarberg) finanzielle Mittel in
Höhe von 313,69 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.