Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement für dringliche Unterhaltungsarbeiten an der vorhandenen Zapfanlage im Bürgerhaus Rohda (Haarberg) finanzielle Mittel in Höhe von 313,69 EUR, zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.