Sitzung: 20.03.2023 OR EGS/003/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0578/23
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. §
8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen (u.a. Musikanlage inkl. Zubehör), finanzielle Mittel
i.H.v. 800,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.