Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Musikanlage inkl. Zubehör), finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.