Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 d, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Feuerwehrverein Vieselbach e.V., aufgrund deren Verantwortlichkeit für den Ortsteil Hochstedt, zur Unterstützung der Vereinstätigkeit für die Jugendarbeit finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereit gestellten Mittel können u.a. für Flyer- und Druckkosten sowie den Besuch des Gefahrenzentrums verwenden werden

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.