Sitzung: 27.02.2023 OR MÖR/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0548/23
Beschluss:
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem Sachgebiet Ortsteilbetreuung, für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen (u.a. Anschaffung eines Getränkekühlschranks für das
Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 594,99 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.