Sitzung: 28.02.2023 OR RIE/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0511/23
Beschluss:
Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten finanzielle Mittel in Höhe von 120,00 EUR für die Frauentag Feier zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können zum Kauf von Sekt und Blumen eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.