Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten  finanzielle Mittel in Höhe von 660,00 EUR (u.a. Biertischgarnituren Anmietung, sanitätsdienstliche Absicherung, Musik, Anmietung Kegelbahn, Verpflegung der Akteure) zur Verfügung  gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Bereits getätigte Bestellungen  und Auslagen werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.