Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürger und Traditionsverein Bischleben-Stedten e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Weihnachtsmarktes eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend  dem Antrag  u.a. für das Rahmenprogramm, Essen, Getränke, Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.