Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a)  der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Bürger und Traditionsverein Bischleben-Stedten e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Lindenblütenfestes finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend  dem Antrag  u.a. für das Rahmenprogramm, Essen, Getränke  und Gebühren verwendet werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.