Sitzung: 07.03.2023 OR BIS/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0486/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a)  der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der
Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Bürger und
Traditionsverein Bischleben-Stedten e.V.
zur Vorbereitung und Durchführung des Lindenblütenfestes finanzielle Mittel in
Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für das Rahmenprogramm, Essen, Getränke und Gebühren verwendet werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.