Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §18 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden dem Feuerwehrförderverein 650,00 EUR für die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2023 zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten und Weihnachtsüberraschungen für Kinder, Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, Kaffee und Kuchen eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Mit der finanziellen Abwicklung wird der Feuerwehrförderverein beauftragt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.