Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Titel neu:

 

Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Kinder-Frühlingsfest

 

Beschluss:

 

Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Vorbereitung und Durchführung eines Frühlingsfestes finanzielle Mittel in Höhe von 650,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a. für ein Kinderkarussell, Lebensmittel, Werbung und Honorare verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.