Sitzung: 02.03.2023 OR JOP/002/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0422/23
Titel neu:
Verwendung der Mittel nach § 16 der
Ortsteilverfassung – Kinder-Frühlingsfest
Beschluss:
Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten werden entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt zur Vorbereitung und Durchführung eines Frühlingsfestes finanzielle
Mittel in Höhe von 650,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a.
für ein Kinderkarussell, Lebensmittel, Werbung und Honorare verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.