Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (b) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister, oder einem von ihm Beauftragten, für die Ausstattung und Gestaltung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.