Sitzung: 07.03.2023 OR GOT/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0406/23
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Gottstedter Dorf Klub e.V. zur
Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes finanzielle Mittel in Höhe von
500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Bastel- und
Dekorationsmaterial, für Kosten für die musikalische Umrahmung, für Kosten für
ein Rahmenprogramm sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und
Gebühren eingesetzt werden.
Der
Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.