Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Gottstedter Dorf Klub e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Kinderfestes  finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zu Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die Kosten eines Rahmenprogramms, für die musikalische Umrahmung, Süßigkeiten, Bastel- und Dekorationsmaterial, kleine Präsente und Preise sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.