Sitzung: 07.03.2023 OR GOT/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0405/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a) i.V.m.
§ 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Gottstedter
Dorf Klub e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Kinderfestes finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zu
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können u.a. für die Kosten eines Rahmenprogramms, für die musikalische
Umrahmung, Süßigkeiten, Bastel- und Dekorationsmaterial, kleine Präsente und
Preise sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren
eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.