Sitzung: 28.02.2023 OR SUS/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0360/23
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8,
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden zur Anschaffung von
beweglichem Anlagevermögen (u.a. Beamer Ständer), finanzielle Mittel i.H.v. 110,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.