Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Molsdorfer SV´57 e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung von Seniorennachmittagen zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Preise und Präsente eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.