Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. als Dankeschön gegenüber den Teilnehmern und deren Einsatz beim "Arbeitseinsatz" finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können u.a. zum Kauf von Deko- und Bastelmaterial sowie Erstellung von Flyern
verwendet werden.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.