Beschluss: beschlossen

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. als Dankeschön gegenüber den Teilnehmern und deren Einsatz beim "Arbeitseinsatz" finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Deko- und Bastelmaterial sowie Erstellung von Flyern verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.