Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St. Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung einer musikalischen Veranstaltung finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Blumen, Deko- und Bastelmaterial, Erstellung von Flyern sowie musikalischer und sonstiger Gestaltung von Veranstaltungen (einschließlich Honorare) verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.