Sitzung: 23.02.2023 OR BIN/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0337/23
Beschluss:
Entsprechend § 19 f), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einen von ihm Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben (Kranzniederlegung) finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.