Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die Genehmigungspflichten nach § 144 Abs. 2 BauGB werden für das Sanierungsgebiet KRV420 „Innere Oststadt“ ausgeschlossen.

 

02

Die Landeshauptstadt Erfurt ersucht das Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke für die betroffenen Grundstücke zu löschen.

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