Sitzung: 08.03.2023 StR/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1501/22
01
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BEP722 "Zentraler
Versorgungsbereich Berliner Platz" vom 22.05.2019, Beschluss-Nr. 0597/19,
wird aufgehoben.
02
Die Abwägung (Anlage 4)[1] zu den im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit
Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer
Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der einfache
Bebauungsplan BEP738 "Einzelhandelssteuerung Wohngebiet Berliner
Platz/Augsburger Straße", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M
1:2000)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner
Fassung vom 07.09.2022, als Satzung beschlossen.
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