Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan BEP722 "Zentraler Versorgungsbereich Berliner Platz" vom 22.05.2019, Beschluss-Nr. 0597/19, wird aufgehoben.

 

02

Die Abwägung (Anlage 4)[1] zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der einfache Bebauungsplan BEP738 "Einzelhandelssteuerung Wohngebiet Berliner Platz/Augsburger Straße", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:2000)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 07.09.2022, als Satzung beschlossen.

 



[1] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 4 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktionelle Anmerkung: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 4 b der Niederschrift beigefügt.