Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

01

Die Stadtverwaltung erarbeitet einen Aktionsplan mit Maßnahmen aus den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses zur Konfliktlösung nächtlicher Nutzungskonkurrenzen in Erfurter Parks. Dazu wird dem Stadtrat eine Informationsdrucksache mit den Ergebnissen zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen werden zwischen den beteiligten Ämtern für Ordnung, Jugend und Kultur sowie dem Garten- und Friedhofsamt abgestimmt und priorisiert. Der fertige Aktionsplan ist dem Stadtrat im 3. Quartal 2023 vorzulegen.

 

02

Die Stadtverwaltung identifiziert „Quick wins“ aus den vorgeschlagenen Maßnahmen des Beteiligungsprozesses in Absprache der beteiligten Ämter für Ordnung, Jugend und Kultur sowie dem Garten- und Friedhofsamt. Diese werden dem Stadtrat im 2. Quartal 2023 zur Bestätigung vorgelegt, damit diese Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können.

 

03

Bei Aktionsplan und „Quick wins“ stellt die Stadtverwaltung die damit verbunden personellen Aufwendung, benötigten Haushaltsmittel und ggf. einzurichtenden Arbeitsgruppen dar.

 

04

In Verbindung mit dem 1. Nachtragshaushalt 2023  setzt die Stadtverwaltung im Sommer 2023 ein Pilotprojekt mit Awarenessteams in Erfurter Parks um. Sofern möglich, ist dafür ein geeigneter Träger zu identifizieren. Entsprechend der Empfehlungen ist das Awarenessteam als Peer-to-Peer-Projekt umzusetzen.

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