Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagesordnungspunktsollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Durchführung des Brunnenfestes im Ortsteil Rieth
4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Ortsteilbürgermeister Repräsentation Brunnenfest
4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Ortsteilbürgermeister Repräsentation Frauentags Feier
4.4. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung - Fußweg- und Straßensanierung
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.4 Verwendung der Mittel nach § 16 und § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert