Sitzung: 27.02.2023 OR MÖR/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0347/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Möbisburger Sportverein e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle
Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Trainingsmaterial sowie zur Anschaffung von Wettkampfbekleidung eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.