Sitzung: 27.02.2023 OR MÖR/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0346/23
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Sanierungs- und
Unterhaltungsarbeiten im Bürgerhauses Möbisburg-Rhoda, dem Amt für
Gebäudemanagement, finanzielle Mittel i.H.v.  425,95 EUR, für Malerarbeiten zur Verfügung
gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.