Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten im Bürgerhauses Möbisburg-Rhoda, dem Amt für Gebäudemanagement, finanzielle Mittel i.H.v.  425,95 EUR, für Malerarbeiten zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.