Sitzung: 27.02.2023 OR MÖR/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0345/23
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
der stellvertretenden Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten,
zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in
Höhe von 650,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.