Sitzung: 07.03.2023 OR GOT/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0034/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i.V.m. § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einer von ihr beauftragten Person finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den verauslagten Kraftstoff (10 Liter Kanister) verwendet werden, welcher bei Arbeitseinsätzen zur Verschönerung des Ortsbildes benötigt wird.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.