Sitzung: 21.02.2023 OR MIT/002/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0297/23
Beschluss:
Entsprechend
§ 4 i.V.m. § 11(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für
die Pflegeleistung des bereits angepflanzten Nadelbaums, dem Garten- und
Friedhofsamt, finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.